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Arbeitnehmer muss Detektiv – Ermittlungskosten zahlen = 66.500,-€
Ein leitender Angestellter manipulierte während seiner langjährigen Tätigkeit
seine Reisekostenabrechnungen, erheblich.
Anonyme Meldungen waren Anlass für Prüfungen, mit dem Ergebnis der fristlosen
Kündigung und Klage auf Schadenersatz.
Das LAG Baden Württemberg entschied: der Arbeitnehmer muss 66.500,–€ auch
Ermittlungskosten für Anwalt und Detektiv seinem ehemaligen Arbeitgeber erstatten.
Urteil vom 21.04.2020 – Az. 19 Sa 46/19
Der gläserne Bewerber
Was steckt hinter dem Lebenslauf eines Bewerbers? Ein lesenswerter Artikel der Wirtschafts- und Finanzjournalistin Alexandra Jegers.
Wirtschaftsdetektive als geheime Helfer
Fachkräftemangel, Personalnot und dazu Termindruck sind Dünger für Betriebskriminalität. Hierzu zählen die Delikte im Bereich der Mitarbeiterkriminalität, wie z.B. Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot, Abrechnungsbetrug, Diebstahl, Geheimnisverrat, krank „feiern“.
Quelle: FINANZEN STEUERN RECHT“ Ausgabe 02/2018
WICHTIG : Compliance und Auftraggeberhaftung
Auftraggeber wissen oft nicht, dass die Vergabe der Aufträge an den günstigsten Anbieter auch Gefahren mit sich bringt. Schnell kann es passieren, dass er in die Auftraggeberhaftung genommen wird oder eigene Compliance-Vorgaben verletzt nur weil der Preis an erster Stelle stand.
Quelle: UDS Beratung GmbH
Mogelpackung Lebenslauf (WDR daheim+unterwegs)
Es gibt Menschen, die schmücken ihre Vita mit Lügen oder Schönfärbereien, erfinden Studienabschlüsse oder kaufen Doktortitel. Auch die Essener Bundestagsabgeordnete Petra Hinz fälschte ihren Lebenslauf. Wirtschaftsermittler Manfred Lotze kommt ihnen als Ermittler auf die Schliche…
GRC-Report: Führungskräfte im Wechselfieber
So einfach wandert Firmen-Knowhow aus dem Unternehmen.
Den Arbeitsplatz im Laufe des Berufslebens zu wechseln, ist für die Karriere nützlich -auch für den neuen Arbeitgeber. Mitunter werden solche Veränderungen vom Personal für Gehaltssprünge genutzt, dabei kommt es nicht selten zu regelrechten Wechselspielchen von A zu B, von B zu A etc.
Wir können ohne Video
BAG-Urteil vom 19.02.2015 zum Az. 8 AZR 1007/13:
Detektiv-Überwachung auch bei unklarer Krankmeldung von Mitarbeitern bleibt erlaubt, wenn:
- konkreter Verdacht strafbarer Handlung oder schwerer Arbeitsvertragsverletzung vorliegt
- der Verdacht mit Bordmitteln im Unternehmen nicht auszuräumen ist
- der Vorwurf nicht auf anderem Wege bewiesen werden kann
Wir beraten Sie honorarfrei und loten gemeinsam die Möglichkeiten sowie Grenzen aus!
Detektiv-Überwachung auch bei unklarer Krankmeldung
BAG-Urteil vom 19.02.2015 zum Az. 8 AZR 1007/13
Der Nachweis von Lohnfortzahlungsbetrug durch detektivische Observation bleibt auch nach jüngster höchstrichterlicher Rechtsprechung möglich.
In einem jüngst durch das BAG bestätigten Urteil des LAG Hamm war ein Arbeitgeber zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilt worden, nachdem er eine krankgeschriebene Angestellte an mehreren Tage hatte beobachten lassen. Dabei wurden auch Videoaufzeichnungen angefertigt. Die Richter stellten einen Verstoß gegen § 32 BDSG fest, der Überprüfungsmaßnahmen u.a. nur bei Vorliegen eines Verdachtes einer Straftat zulässt.
Daraus folgt, dass die Observation durch fachkundige Detektive weiterhin unverändert möglich bleibt, wenn der AU Bescheinigung des Arztes Tatsachen entgegenstehen, die ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit zulassen.
Vgl. LAG Hamm, 11 Sa 312/13; BAG, 8 AZR 1007/13
TATORT Arbeitsplatz
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Der Tagesspiegel: Schummeln bei der Bewerbung
Detekteien in Deutschland zählen zum Vertrauensgewerbe. Das deutsche Detektivgewerbe verzeichnete zuletzt einen Rückgang von 2,5% auf Seiten der Anbieter, auf der Umsatzseite jedoch eine Zunahme von 3%*. Die Anzahl der steuerpflichtigen Detektivbüros wird auf unter 1.300 geschätzt. Eines davon ist die Detektei KOCKS in Düsseldorf. Am 1. April 2015 wurde das Unternehmen 60 Jahre alt.
KOCKS ist ein Musterschüler der Branche, vom Einmannbetrieb zum international tätigen Dienstleister. Inzwischen arbeiten mehr als 30 Berufsdetektive für die Detektiv-Institut KOCKS GmbH, die überall auf der Welt Probleme lösen.
Raoul Classen ist der Geschäftsführer der Detektiv-Institut Kocks GmbH und steht Ihnen mit seiner langjährigen Erfahrung bei Ihren Problemen mit Rat und Tat zur Seite. Er ist der Matula unter den Detektiven in Deutschland und anerkannter „Berater in Sicherheitsfragen“ für alle Bereiche der Wirtschaft. Die ursprüngliche Unternehmensbeschreibung „Institut für Werk- und Betriebsschutz“ haben damals Manfred W. Kocks und Manfred Lotze in „TATORT Arbeitsplatz“ prägnanter formuliert und vor Jahrzehnten als Wortbildmarke schützen lassen, um sich von den vielen Nachahmern positiv abzugrenzen.
* Erhebungen des Bundesamtes für Statistik zwischen 2010 und 2012
Aus der Presse:
derwesten.de: Dienstältester Detektiv Düsseldorfs hat 20.000 Fälle gelöst
express.de: Meisterdetektiv erzählt von seinen besten Fällen
wz-newsline.de: Detektiv ohne Waffe und Trenchcoat
rp-online.de: Manfred Lotze sucht nach der Wahrheit
ihre-vorsorge.de: Krankmeldung: Darf der Arbeitgeber nachspionieren?
Staranwalt Rolf Bossi gestorben
Wir trauern um Rechtsanwalt Bossi, der im Alter von 92 Jahren verstarb.
Herr Bossi beauftragte uns oder vermittelte Mandanten dann, wenn in Rechtsangelegenheiten Beweis- oder Klärungsbedarf bestand.
Herr Bossi hatte einen neuen Stil zur Verteidigung von Angeklagten in Strafsachen geprägt und damit seinen Ruf als erfolgreicher Anwalt über Jahrzehnte deutschlandweit begründet.
Der frühere Staranwalt war bisher letzter Preisträger unseres „Der richtige Riecher“, die Ehrung auch für couragiertes Engagement. Aus gesundheitlichen Gründen musste eine öffentliche Überreichung leider entfallen.