Wettbewerbsverbot

Verstoß gegen Wettbewerbsverbot
in und um Düsseldorf, bundesweit, international

Wettbewerbsverbot in und um Düsseldorf, bundesweit, international

Das Wettbewerbsverbot schränkt die wirtschaftliche Tätigkeit eines Arbeitnehmers vor dem Hintergrund seines Vertragsverhältnisses ein. Konkret heißt das, er darf seinem Chef ohne dessen Zustimmung keine Konkurrenz machen – weder auf eigene Rechnung noch auf Rechnung eines Dritten. Der Verstoß gegen diese Regelung hat arbeitsrechtliche Konsequenzen, die neben Schadensersatzleistungen meist auch die Kündigung des betreffenden Mitarbeiters beinhalten.

Eine nachvertragliche Variante des Verbots kann auch über die Dauer des Arbeitsverhältnisses hinaus vereinbart werden. Sie muss im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung schriftlich geregelt sein und gilt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für einen befristeten Zeitraum. Der ehemalige Arbeitgeber gleicht die damit verbundene Einschränkung durch eine monatliche Zahlung aus.

BEUGEN SIE VOR – Die Vorteile des Trennungs-Checks von Detektive KOCKS

  • Frühwarnsystem bei kritischen Wissens- und Leistungsträgern
  • Identifizierung nachvertraglicher Schadenspotenziale
  • Hinweise auf konkrete Pflichtverletzungen
  • Schnelle Handlungsfähigkeit
  • Einsparung von Abfindungen und Gehaltsfortzahlungen

Wie können die Detektive Kocks Ihnen helfen?

Als objektive Ermittler führen wir über einen von Ihnen gewählten Zeitraum gezielte Observationen durch. Sämtliche berufsbezogene Aktivitäten des verdächtigen Mitarbeiters werden in Wahrung Ihrer berechtigten Interessen dabei möglichst minutiös in Wort und Bild dokumentiert.

Zusätzlich zu den so erbrachten rechtssicheren Beweisen stehen unsere Detektive bei Bedarf auch als Zeugen vor Gericht zur Verfügung.

Nehmen Sie schon beim geringsten Verdacht Kontakt auf mit dem Detektiv-Institut Kocks in Düsseldorf. Mit unserer lückenlosen Beweisführung bewahren wir Sie bei Verstößen gegen das Wettbewerbsverbot vor finanziellen Schäden und Detektivkosten sind nach gängiger Rechtsprechung oft erstattungsfähig.