Direkt zum InhaltDirekt zur Hauptnavigation
Verdeckte Ermittlungen

erfolgen, um den oder die Täter zu identifizieren und Beweise zu beschaffen, evtl. durch Integration von Mitarbeitern.

Versicherungsbetrug

Ein weit verbreitetes Delikt: Etwa 4 % der Haushalte gaben offen zu, in den zurückliegenden fünf Jahren Versicherungsbetrug begangen zu haben. Weitere 7 % kennen einen konkreten Betrugsfall aus dem persönlichen Umfeld. Jeder 10. von der Versicherungswirtschaft gezahlte Euro fließt aufgrund ganz oder teilweise fingierter Schadensmeldungen – somit entsteht insgesamt pro Jahr ein Schaden von mindestens 4 Milliarden Euro plus erheblicher Grauzone.


Fazit: Jeder 10., der Geld von seiner Versicherung verlangt, hat den Schaden frei erfunden oder setzt diesen zu hoch an (Quelle: GDV/NJW).


Wir arbeiten für alle Versicherungsbereiche.


Rechtliche Betrachtung:
Solches Verhalten schädigt nicht nur die Mehrheit der Versicherungsnehmer, es ist obendrein strafbar. Ebenso wenn versicherte Sachen auch absichtlich beschädigt oder zerstört werden, so dass Versicherungsmißbrauch vorliegt.

Vertrauensmissbrauch

In unserer Statistik standen bisher diese Delikte lange an erster Stelle. seit etwa 2 Jahren hat das Thema „Verstoß gegen Wettbewerbsverbot“ dem Diebstahl den ersten rang abgelaufen.


Diebstahl im Berufsleben findet nach unserer Erkenntnis überwiegend in Gemeinschaft statt. Statistisch zählen wir auch die Unrechtshandlungen diesem Bereich zu, wenn Mitarbeiter im Personalkauf nur begrenzt Ware beziehen können und der Bedarf auf viele Kollegen verteilt wird, die eigentlich gar keinen Eigenbedarf haben. Auf diese Art und Weise erreichen die Täter trotz der Limitierung ihr Ziel und können die auf diesem Wege beschafften großen Mengen illegal dem Markt zuführen.


Das Zusammenleben allgemein und das Zusammenarbeiten am Arbeitsplatz zwischen Mitarbeiter und Vorgesetzten basiert grundsätzlich auf Treu und Glauben mit den Regelungen für die gegenseitigen Pflichten. Im Arbeitsleben sind dies auf Seiten des Arbeitgebers die Fürsorgepflicht und auf Seiten des Arbeitnehmers die Treuepflicht. Treulosigkeit, Treuebruch (Lug und Trug) verdrängen mehr und mehr die positiven Charaktereigenschaften des Menschen – spätestens nachzulesen in der jährlich erscheinenden polizeilichen Kriminalstatistik. Allen Einrichtungen in der Wirtschaft zur Verhinderung und/oder Aufklärung sind also bisher nicht wirklich erfolgreich, die Strafverfolgungsbehörden nicht immer zuständig oder wegen deren Publizierung mit Nennung von Ross und Reiter selten gewollt. Der Detektiv als privater Ermittler darf um sein Ziel zu erreichen alles unternehmen, was nicht verboten ist. Die Polizei dagegen darf nur das unternehmen, was ihr ausdrücklich erlaubt ist.


Rechtliche Bewertung:
Die Untreue ist eine Straftat. Sie kann insbesondere vorliegen, wenn Mitarbeiter in die „eigene Tasche“ wirtschaften. Das geschädigte Unternehmen hat ein „berechtigtes Interesse“ an umfassender Aufklärung.


Mehr zu: Veruntreuung

Korruption

Der Gesetzgeber hat vor Korruption einen Riegel vorgeschoben. Große Firmen haben gelernt, dass damit keine Geschäfte mehr zu machen sind. Was bleibt sind die alltäglichen "Geschenke/Annehmlichkeiten" usw. die hauptsächlich in KMU-Kreisen eine Rolle spielen. Fatal an der Sache ist die Folge: Geschenke, Annehmlichkeiten, Vorteile jeder Art verursachen dem Schenker (z.B. einem Lieferanten) zusätzliche Kosten. Die kann er nur aus seinen Einnahmen realisieren und die wiederum stammen hauptsächlich von der Firma in der der Vorteilnehmer beschäftigt ist.


Wenn also Mitarbeiter Vorteile annehmen, werden diese in der Hauptsache von ihrem Arbeitgeber bezahlt. Das kann dort keiner gerne haben. Es entstehen Abhängigkeiten und nach der "Regel von Gier" wollen alle Nutznießer stets mehr mit diesem System erzielen.