Diebstähle sind spätestens bei der Inventur dringend zu vermuten, wenn der IST-Bestand vom SOLL-Bestand gravierend abweicht und organisatorische Fehler ausgeklammert werden können. Ein deutlicheres Signal für Unrechtshandlungen ist kaum vorstellbar. Die Aufklärung kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, sei es durch Testkauf, Observation oder Ermittlung. Nach den jeweils gegebenen Rahmenbedingungen evtl. auch durch verdeckte Videoüberwachung bei konkretem Anfangsverdacht.
Rechtliche Bewertung:
Diebstahl, Unterschlagung und Untreue gehören zu den immer wiederkehrenden Delikten am Tatort Arbeitsplatz. Häufige Folge ist die Kündigung der überführten Mitarbeiter.
Diebstahl & Veruntreuung