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Puzzle

Detektivbericht

"und nichts als die Wahrheit!"

WER hat WAS WO WANN WIE WOMIT und WARUM getan? Dies sind die Feststellungen, welche durch die detektivische Arbeit getroffen werden sollen. Ziel des Auftrages ist also das Festhalten von Geschehnisabläufen in chronologisch lückenloser Form. Der ausführliche, schriftliche Bericht, den der Auftraggeber nach Durchführung des Auftrages erhält, beinhaltet alles, was von Detektive KOCKS wahrgenommen, festgestellt, gesichert und veranlasst worden ist.

Dadurch erhält der Auftraggeber einen Überblick über die Ermittlungstätigkeit und somit eine Zusammenfassung aller Informationen, rechts- und beweiserheblichen Tatsachen, evtl. Dokumentation und sonstigen Beweismittel. Bei Observationen kommt es auf die Feststellung von Aktivitäten, Aufenthalten und Kontakten der Zielperson an. Der Detektivbericht ist somit Tätigkeitsnachweis und Ergebnisdarstellung.

Der Bericht ist objektiv, der Wahrheit verpflichtet und dadurch gerichtsverwertbar. Wir empfehlen unseren Auftraggebern einen Anwalt zur Beweiswürdigung und der Frage der Beweisverwertung einzuschalten. Damit hat der Auftraggeber die Gewähr, dass für die beabsichtigten Maßnahmen das Ergebnis genutzt werden kann.

Die Ziele vieler Detektivaufträge sind: Vorbereitung zivilrechtlicher Klagen, Einleitung strafrechtlicher Schritte oder die Erarbeitung eines Verteidigungskonzeptes.

Der Bericht von Detektive KOCKS wird selbstverständlich vertraulich versandt bzw. persönlich dem Auftraggeber ausgehändigt.

An den Bericht über die erarbeiteten Detektivinformationen, Sachverhaltsaufklärungsaspekte und in Fällen der Beweissicherung werden sehr hohe Anforderungen gestellt. Detektive KOCKS sind hierin geschult, ebenso in der Rolle als Zeugen, sei es vor Gericht oder für außergerichtliche Situationen. Die "Prüf-Instanzen" des Detektivberichtes sind: Auftraggeber und deren Rechtsbeistand, Richter, gegnerischer Anwalt und die Zielperson(en).

Das hohe Maß an Verlässlichkeit unserer Berichtsdokumente drückt sich dadurch aus, dass ggf. alle Mitwirkenden Detektive KOCKS für die Inhalte den Eid schwören.

Erfolgt eine derartige gerichtliche Verwertung, so werden im Regelfall der Bericht sowie die Dokumentation als sachliche Beweismittel für das gerichtliche Verfahren herangezogen. Im Einzelfall findet zusätzlich die mündliche Anhörung der Detektive als Zeugen vor Gericht statt, sofern dies gewünscht wird als präsenter Überraschungszeuge, oder es wird notwendig und dann vom Gericht veranlasst.

Beispiele aus der Bewertung unserer Arbeit und der berichteten Ergebnisse können Sie auch nachlesen:

So urteilen zufriedene Kunden über Detektive KOCKS.

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