Die Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb finden in der täglichen Praxis kaum Beachtung. Entsprechende Nachforschungen hierzu werden von den Strafverfolgungsbehörden so gut wie nicht bearbeitet, hier bietet sich der private Ermittler als dienstbarerer Geist an. Er übernimmt eine bestimmte Rolle und erlebt die Rechtsverletzung selbst oder durch Dritte und kann somit für die verschiedenen Rechtswege die Beweislage sicherstellen.

Rechtliche Bewertung:
Eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des Gesetztes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) kann beispielsweise vorliegen, wenn Mitbewerber verunglimpft oder Tatsachen behauptet werden, die den Betrieb eines Unternehmens oder dessen Kreditwürdigkeit herabsetzen. Auch das Nachahmen von Waren oder Dienstleistungen fällt darunter. Damit rechtliche Konsequenzen ergriffen werden können, müssen Täter ermittelt werden.

Ablauf der Beweisberatung