Illegale Betätigung bzw. Beauftragung. Steuer- und Sozialbetrug – verursacht insgesamt mehr als 625 Millionen Euro Schaden für Staat und Wirtschaft jährlich.

Etwa 90 % der Schwarzarbeiter sind nicht arbeitslos (Quelle: Konrad-Adenauer-Stiftung). Häufiges Motiv für Schwarzarbeit sind finanzielle Verpflichtungen, die durch illegale Tätigkeiten umgangen werden: Unterhalt für Frau und Kinder, Kredite usw. Vielfach haben Schwarzarbeiter auch bereits die eidesstattliche Versicherung geleistet (früherer Offenbarungseid), um sich ihren Verpflichtungen zu entziehen. Dabei werden bei der Versicherung an Eides statt (Meineid) falsche Angaben hinsichtlich Beschäftigung und Einkommen gemacht. Solche Erklärungen werden von der annehmenden Stelle nicht im Detail geprüft – aber durch Detektive und dann decken wir zusätzlich Schwarzarbeit auf und benennen auch den Auftraggeber.

Aus unserer Praxis wissen wir, dass Schwarzarbeit häufig verbunden ist mit Veruntreuung/Diebstahl des erforderlichen Materials sowie der Werkzeuge und Maschinen am regulären Arbeitsplatz. Ganz zu schweigen von der mit Schwarzarbeit häufig einhergehenden „Krankzeit“, die für die Schwarzarbeit vorgetäuscht wird (siehe krankfeiern, Lohnfortzahlungsbetrug, gelber Urlaubsschein). Wenn Schwarzarbeiter über die Dauer der Lohnfortzahlung hinaus eine Tätigkeit am Hauptarbeitsplatz weiterhin nicht aufnehmen, wird Krankengeld beansprucht aus den Beiträgen der Krankenkassenmitglieder.

Rechtliche Betrachtung:
Bei dem geschilderten Beispiel handelt es sich aus juristischer Sicht u.a. auch um Lohnfortzahlungsbetrug und Steuerhinterziehung bzw. gewerbliche Steuerhinterziehung. Privaten Ermittlern steht bei der Aufklärung auch hier das berechtigte Interesse des geschädigten Arbeitgebers bzw. der Krankenkasse zur Seite. Überdies gibt es dieses berechtigte Interesse auch bei den weiteren Varianten von Schwarzarbeit, also bspw. das heimliche Arbeiten von Sozialleistungsempfängern oder die Tätigkeit von Personen ohne die ggf. erforderliche gewerbliche Zulassung.

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