Die Freiheit des Betroffenen massiv einschränkende Maßnahme auf seine Absichten und Planungen, Entscheidungen und sonstige freie Verfügungen. Mit Nötigung soll jemand veranlasst werden, gegen seine eigenen Absichten zum Nutzen des Täters Entscheidungen zu treffen oder Handlungen vorzunehmen.
Rechtliche Betrachtung:
Bei Geschehnisabläufen, die dem allgemeinen Sprachgebrauch nach als Nötigung verstanden werden, kann es sich strafrechtlich um schwerwiegende Delikte wie Freiheitsberaubung, Erpressung etc. handeln.
Ablauf der Beweisberatung