Gelästert wurde schon immer. Schabernack getrieben auch. Inzwischen wird „gemobbt“ – auch heimtückisches Schlechtmachen zwischen Kollegen, Nachbarn usw. Wer allerdings vom Chef gemobbt wird, erlebt „Schikane von oben“.
Rechtliche Bewertung:
Das Opfer hat ein „berechtigtes Interesse“ daran, dass die Quelle ermittelt wird. Am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber besonders in der Pflicht. Er hat den Arbeitnehmer vor psychischer Belastung zu schützen. Insofern hat auch er ein „berechtigtes Interesse“ daran den Anfeindungen und Gerüchten auf den Grund zu gehen.
Ablauf der Beweisberatung