Es vergeht wohl kaum ein Monat, in dem in Deutschland nicht wieder ein Kapitalanlagebetrüger mit seiner Masche endlich scheitert. Oft funktioniert ein ausgeklügeltes System (Schneeball) über einen gewissen Zeitraum. Wenn aber der Nachschub durch neue Anleger nicht mehr so kräftig sprudelt, können Renditezusagen nicht eingehalten werden. Detektive KOCKS überprüfen Anlageversprechen: z. B. angeblich sprudelnde Ölquellen, lupenreine Diamanten, hochverzinste Renditen sonstiger Art – etwa durch Währungstausch oder (Schrott-) Immobilien.

Besonders dreist empfinden wir die Masche, dass enttarnte Kapitalanlagebetrüger sich im Nachhinein bei ihren Opfern anbieten, die versteckten Vermögenswerte der Täter wieder aufzufinden…

Rechtliche Betrachtung:
Wer gegenüber einer größeren Anzahl von Personen vorteilhafte Aspekte von Anlagemöglichkeiten vorspiegelt, macht sich des Kapitalanlagenbetruges bzw. Prospektbetruges strafbar. Geschädigte haben berechtigtes Interesse an umfassender Aufklärung von Sachverhalten und Hintergründen.

Ablauf der Beweisberatung