Eine neue gesetzliche Regelung ist in Arbeit, aufgrund der EU-Richtlinie 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Knackpunkt u.a. der rechtmäßige Geheimnis-Inhaber hat bei Verfolgung von Verrat nachzuweisen, dass er die Geheimhaltung sichergestellt hatte…

KOCKS prüft im Vorfeld oder bei Verdacht von Missbrauch. Dies sind Maßnahmen die auch schon im Rahmen der Compliance wichtig sind.