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Zeugen

Das häufigste Beweismittel in den gerichtlichen Verfahren ist der Zeuge. Nachdem der Detektivbericht über die auftraggebende Partei bereits in den Prozess eingeflossen ist, steht für die Feststellungen darin die Ermittler als Zeugen zur Verfügung. An deren Glaubwürdigkeit gibt es keine Zweifel, da eine erfolgsorientierte Bezahlung nicht stattgefunden hat und eigenes wirtschaftliches oder persönliches Interesse am Ausgang des Prozesses nicht besteht. Die Detektive stehen entweder persönlich oder in Form eidesstattlicher Versicherungen in den Verfahren zur Verfügung.


Detektive KOCKS haben mehrfach durch schnelle Beibringung eidesstattlicher Versicherungen zum Beispiel in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mitgewirkt und so zur Zielsetzung des Auftraggebers entscheidend beigetragen.