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Datenschutz

Datenschutz ist ein stetig im Fluss befindliches Thema dem sich private Ermittler in jedem Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt nähern müssen. Die überwiegende Zahl detektivischer Ermittlungsmaßnahmen führen zur Erhebung und Weitergabe personenbezogener Daten. Hier muss ein zulässiger Weg in den Grenzen von technischem Können und rechtlichem Dürfen gefunden werden, der stets verschieden sein kann und von den Umständen des Einzelfalles abhängt. Weiterbildung ist hier unerlässlich.


Diesen Anforderungen stellen wir uns in jedem Auftrag alleine schon wegen der rechtlichen Verwertbarkeit der Maßnahme und des Ergebnisses bereits seit 1955.

Detect Agent

ehemaliges Telegrammkürzel mit neuer Bedeutung


Bei der internationalen Ausrichtung der Detektiv-Dienstleistungen erhielt das von Detektive KOCKS ursprünglich für Telegramme eingerichtete Kürzel neue Bedeutung. Inzwischen ist dieser Begriff als Wortmarke/Warenzeichen eingetragen und für KOCKS seit vielen Jahren geschützt.


Der Begriff bezeichnet treffend die Tätigkeit unserer Privatermittler-Teams mit Erfahrung im In- und Ausland, in unterschiedlichen Aufgaben, Problemstellungen und Rechtsbereichen - seit 1955. Er setzt sich zusammen aus der englischen Schreibweise für Detektive (Detect) und dem international gängigen Wort Agent für Ermittler (Detectiv Agent).


Detect Agent spricht die internationale Kundschaft, deren Anwälte und Kollegen-/Partnerbüros an, wenn für Sachverhaltsaufklärung und Beweissicherung in Europa oder Übersee rasch qualifizierte Unterstützung benötigt wird.


Der Anteil der Aufträge aus dem oder in das Ausland hat bei KOCKS inzwischen ein Volumen von 36,4 % erreicht.

Detektivbericht

Das Produkt detektivischer Untersuchungen ist der ausführliche und fundierte Schriftbericht. Im Hause Kocks wird dieser mit juristischem Sachverstand verfasst, so dass bei der Verwendung durch den Rechtsvertreter unseres Auftraggebers, bei Gericht, dem gegnerischen Anwalt und unserer Zielperson bereits die klare Beweislage bekannt wird. In vielen Fällen können Gerichtsverfahren gestoppt oder verkürzt werden.


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Diebstahl

Der so genannte einfache Diebstahl wird nicht selten vom Opfer begünstigt oder überhaupt erst möglich gemacht (Verführung zum Diebstahl). Dagegen ist die heimtückische Entwendung von Waren und Werten des Unternehmens am Arbeitsplatz oft Gemeinschaftswerk und findet häufig im Zusammenwirken mit Betriebsfremden statt. Bei dieser Konstellation ist erfahrungsgemäß mit den größten Schäden am Tatort zu rechnen und die Aufklärung erfordert „Maßstabsarbeit“. Diskrete Ermittlungen durch Detektive beziehen auch Diebesfallen und dort wo erlaubt verdeckte Videoüberwachung in die Maßnahmen mit ein, ebenso wie „Testkäufe“ usw.


Rechtliche Bewertung:
Diebstahl ist als Vergehen strafbar. Unerheblich ist, ob private Gegenstände von Kollegen (Geld) oder Einrichtungen des Unternehmens gestohlen werden. In jedem Fall hat der Arbeitgeber selbst oder als Fürsorgeverpflichteter gegenüber den bestohlenen Mitarbeitern ein „berechtigtes Interesse“ an umfassender Aufklärung.


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Diskretion

Diskretion, erreichen wir durch systematische Vorbereitung, professionelle Methodik bei verdeckten Observationen und Ermittlungen, optimale Technikausstattung und hochqualifizierte berufserfahrene Spezialisten, die der absoluten Verschwiegenheit verpflichtet sind.