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Schreiben

Forderungs-Ausfall

Der Kunde zahlt nicht, obwohl Sie einwandfrei geliefert bzw. geleistet haben. Vollstreckungsbescheide gehen ins Leere, weil die Betroffenen in der Vermögensaufstellung (Offenbarungseid) erklären, kein verwertbares Vermögen zu haben. Die Justiz prüft diese (angebliche?) Vermögenslosigkeit nicht und Ihre Forderungen scheinen mangels Masse verloren zu sein.

Doch so mancher Schuldner verfügt noch über versteckte Vermögenswerte, die eigentlich Ihnen zustehen. Einen Gerichtsprozess zu gewinnen, einen vollstreckbaren Titel in Händen zu halten, sind keine Garantie dafür, dass Sie an Ihr Geld kommen.

Wirtschaftsdetektei Düsseldorf hilft bei Sabotage, Betrug und Diebstahl am Arbeitsplatz
Erste Anzeichen:
  • Kleinere Beträge werden sofort, größere zögerlich bezahlt
  • Fadenscheinige Reklamationen werden ins Feld geführt
  • Statt einer Überweisung wird ein Scheck angekündigt
  • Häufige Verlegung des Firmensitzes
  • Bankenwechsel
  • Auskünfte / Branchengerüchte über Zahlungsschwächen
  • Keine telefonische Erreichbarkeit des Schuldners
So helfen Detektive KOCKS:

Präventive Überprüfung

Bevor ein Geschäft mit unbekannten Partnern zum Risiko wird, können Sie mit Hilfe Hilfe unserer erfahrenen Detektive bereits im Vorfeld klären,

  • ob der Kunde mit seinen Lieferanten fair umgeht
  • ob er häufig Rechnungskürzungen vornimmt
  • ob der Kunde als Strohmann fungiert oder Strohmänner vorschiebt.

Suche nach Pfändungsmöglichkeiten

Bei zweifelhafter Vermögenslage des säumigen Schuldners sollte vor oder während einer gerichtlichen Auseinandersetzung* mit unserer Hilfe geprüft werden,

  • ob die gelieferten Waren noch sichergestellt werden können
  • ob verschwiegene Vermögenswerte existieren
  • ob Tatbestände auf einen betrügerischen Konkurs hinweisen
  • ob und wo der Schuldner untergetaucht ist.

* Auch nach erfolgreichem Prozess und selbst bei notariellem Schuldanerkenntnis empfiehlt sich eine Vermögensrecherche, um den größten Teil Ihrer Forderungen innerhalb von sieben Jahren eintreiben zu können (Insolvenzrecht).